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Rechtliche Hinweise

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg (Aktenzeichen: 313 O 85 / 98) entschieden, dass durch das Verwenden von Verweisen (Links), die Inhalte der entsprechenden gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, indem wir uns ausdrücklich von diesen Inhalten distanzieren. Da Sie auf unseren Seiten Links zu anderen Internetseiten finden, distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen auf den gelinkten Seiten angebotenen Inhalten und machen uns den dortigen Inhalt nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf alle Verweise (Links) auf unseren Seiten.

Allgemeine Geschäfts Bedingungen

§ 1 Geltungsbereich
1.1 Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen unserer Kunden erkennen wir nicht an.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen, sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Sonderbedingungen für Dienstleistungen
3.1 Das Entgelt für Dienstleistungen wird nach unserer Wahl entsprechend des Aufwandes für die Tätigkeit pauschal oder nach Zeit berechnet. Die Stundensätze basieren auf unserem aktuellen Honorarverzeichnis. Die Dienstleistung ist auch dann zu honorieren, wenn der gewünschte Erfolg aus unterschiedlichen, zu erklärenden Gründen nicht realisiert wurde oder werden konnte.
3.2 Wir gewähren Beratung und Betreuung nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Haftung für erteilte Auskünfte ist jedoch ausgeschlossen.
§ 4 Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich in €uro zuzügl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht und Versicherung. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Dies gilt, auch wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
§ 6 Gewährleistung und sonstige Haftung
6.1 Wir übernehmen die Gewähr dafür, dass die Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind, die ihren vorausgesetzten Zweck aufheben oder wesentlich mindern. Wir leisten Gewähr in Form der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung.
6.2 Wir haften nicht für:
a) unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt und Ereignisse außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten.
b) mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, unmittelbare Schäden, Folgeschäden und für Schäden aus Ansprüchen Dritter.
c) Schäden aus Verschulden bei Abschluss des Vertrages, wegen fehlerhafter Beratung oder Unterstützung beim Einsatz von Software.
d) den Verlust oder Beschädigung von Datenbeständen bei Hard- und Softwarefehlern. Wir ersetzen nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten, welche mittels gewissenhafter Datensicherung verhindert werden können.
6.2 Sollten im Einzelfall gesetzliche Schadensersatzansprüche bestehen, können diese bis maximal der Lizenzgebühren geltend gemacht werden. Bei Service- und Supportverträgen ist Geltendmachung auf die Höhe der vom Kunden zu zahlenden Jahres- Servicegebühr beschränkt.
6.3 Es ist heute technisch anerkannt, dass die Abwesenheit von Fehlern nicht gewährleistet werden kann, ebenso wenig wie die Erreichung eines organisatorischen Zieles durch den Auftraggeber.
6.4 Entsprechen die überlassenen Programme nicht dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang oder treten sonstige Fehler in der überlassenen Software auf, hat der Auftraggeber dieses unverzüglich PETRI schriftl. anzuzeigen. Der schriftl. Mängelrüge sind folgende Unterlagen beizufügen:, um den Fehler nachvollziehbar und programmtechnisch reproduzierbar zu machen:
a) Original Programmdatenträger und aktueller Datenbestand
b) Beschreibung, wie es zum Auftritt des Fehlers kam, Bildschschirmabdruck der Fehlermeldung. Nach Wahl von PETRI hat der Auftraggeber die Prüfung an Ort und Stelle zu ermöglichen.
6.5 PETRI verpflichtet sich, Mängel schnellstmöglich zu beheben. PETRI behält sich vor, bis zur endgültigen Behebung eine Zwischenlösung zur Umgehung der Mängel bereitzustellen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzl. Vorschriften entgegenstehen.
6.6 Die Gewährleistung entfällt, soweit die Mängel nicht reproduzierbar sind oder darauf beruhen, dass der Anwender oder nicht von PETRI beauftragte Dritte Änderungen vorgenommen haben.
6.7 Ergibt die Überprüfung durch PETRI, dass ein Mangel nicht vorliegt oder das er auf Änderungen des Anwenders oder nicht durch PETRI beauftragte Dritte beruht, so trägt der Anwender die Kosten für den PETRI entstandenen Aufwand.
§ 7 Geheimhaltung und Datenschutz 7.1 Wir verpflichten uns, alle uns bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zu offenbaren. Unsere Mitarbeiter sind auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet. Diese Bestimmungen gelten entsprechend für den Kunden und dessen Mitarbeiter.
7.2 Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei uns oder den mit uns verbundenen Unternehmen verarbeitet.
§ 8 Wir sind berechtigt, Leistungen, Service- und Supportarbeiten von Subunternehmern ausführen zu lassen.
§9 Rücktritt, Annahmeverzug
Verweigert der Kunde die Annahme des immateriellen Wirtschaftsgutes Software, sind wir berechtigt 60 % Schadensersatzpauschale vom Auftragswert zu verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten
Softwarenutzung
§10 Prospekte, Dokumentationen, Eigenschaften
Softwareprodukte unterliegen einer schnellen technischen Anpassung, es werden laufend neue Fassungen entwickelt. Dadurch sind alle Angaben in Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen oder Werbungen lediglich eine Beschreibung der PETRI-Produkte und unverbindlich. Sie stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.
§11 Leistungsumfang der Software-Nutzung
PETRI Software & Systeme gewährt dem Anwender gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung, das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht, die erworbene Software in seinem Betrieb auf der von PETRI freigegebenen oder vereinbarten Hardware zu nutzen. Der Anwender erhält die Software in der zum Liefertermin freigegebenen, aktuellen Fassung. Aus nicht freigegebenen Menüpunkten lässt sich kein Rechtsanspruch ableiten. Aktualisierungen erfolgen im Rahmen des Softwarepflegevertrages. Die Einsicht in programmspezifische Unterlagen kann nicht verlangt werden, da sie in das Betriebsgeheimnis von PETRI fallen.
11.1 Überlassene Software incl. Handbücher und die damit verbundenen Eigentums- und Urheberrechte stehen allein PETRI zu und stellen ein Geschäftsgeheimnis von PETRI dar. Der Anwender erwirbt kein anderes Recht als das unter §2 beschriebene.
11.2 Urheberrechtsfähige Lieferungen werden dem Anwender als nur für ihn bestimmt geliefert. Der Anwender ist verantwortlich, dass die Urheberrechte nicht verletzt werden. Insbesondere hat es der Auftraggeber zu unterlassen, die Software Dritten zugänglich zu machen, ausgenommen seinen Mitarbeitern, soweit diese die Software im betriebsbenötigten Umfang benutzen. Ausnahmen nur mit schriftlicher Genehmigung von PETRI. Die Nutzungsrechte des Auftraggebers sind nicht abtretbar. Der Kunde ist berechtigt Sicherungskopien der Software anzulegen. Bei Schutzrechtsverletzungen führen wir Klage auf Schadenersatz in Höhe des 10fachen Kaufpreises für jeden Einzelfall.
11.3 Die Softwarenutzung kann durch PETRI jederzeit schriftlich in folgenden Fällen gekündigt und verhindert werden
a) Nichtzahlung der vereinbarten Vergütung und Zahlungsverzug des Auftraggebers.
b) Verletzung der Urheberrechte, insbesondere durch Weitergabe der Programme an Dritte, unberechtigte Entfernung von Urheberrechtshinweisen oder Benutzernamen.
11.4 Individuelle Änderungen und Erweiterungen des aktuellen Programmstandes sind schriftlich zu vereinbaren und werden zusätzlich pauschal oder nach Aufwand berechnet.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für alle Auseinandersetzungen aus dem Vertragsverhältnis gilt Siegen als Gerichtsstand vereinbart.
§ 13 Schussbestimmungen
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen eines Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame, den gleichen Zweck verfolgende, zu ersetzen.

Stand Juni 2003

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